Vermieter Auskunft über Mieter

Informationen des Vermieters über die Mieter

Die oben genannten Mieter haben/haben keine Mietschulden. Selbstanzeige des Mieters als Grundlage für den Mietvertrag. Mieter-Selbstauskunft - Erforderliche Urkunden & Urkunden Gerade in diesen Phasen, in denen Wohnflächen sehr gefragt sind, will jeder potenzielle Mieter einen besonders starken Auftritt machen und sich von den anderen Bewerben absetzen. Dazu ist es möglich, ein Formular zur unaufgeforderten Selbstanzeige des Mieters einzureichen. Aber auch Vermieter sollten nicht auf ihn missen.

Die Vermieter verlangen eine Selbstanzeige, um sich zu sichern. Der Vermieter ist neben den persönlichen Daten vor allem an seiner Bonität interessiert.

Durch den Beweis eines laufenden Ertrages und den Beweis, dass es an anderer Stelle keine offenen Mieterschulden gibt, kann sich der künftige Mieter das anvertraute Wohnen des Eigentümers erwirken. Fordern Sie jetzt eine persönliche Selbstanzeige bei der KSV an und rüsten Sie sich für den Vermieter. Appartements sind Mangelware, die Mietpreise sind hoch - der Wohnungsmarkt ist deutlich auf der Seite des Mieters.

Gerne testen sie ihre Mieter auf Herz und Nieren. Die Vermieter wählen ihre Mieter heute sehr sorgfältig aus und nicht immer allein der "gute Eindruck" bestimmt, ob man eine Ferienwohnung erhält oder nicht. Mehr und mehr Vermieter folgen dem Prinzip "Vertrauen ist gut, Steuerung ist besser" und fordern von potentiellen Mandanten, vor der Vertragsunterzeichnung eine Vielzahl von Unterlagen vorzulegen.

Offizielle Lichtbildausweise: Ein Vermieter möchte beinahe immer nachweisen, dass diejenige, die den Vertrag unterschrieben hat, diejenige ist, die er nachgibt. Häufig schauen sich die Vermieter einen amtlichen Lichtbild-Ausweis (z.B. Ausweis, Führerausweis, Reisepass) des Mietvertrages an oder machen bei Vertragsabschluss eine Ausfertigung.

Gehaltsabrechnung / Arbeitsvertrag: Die Vermieter wollen sicherstellen, dass sich die Mieter die Ferienwohnung auszahlen. Mit dem Anstellungsvertrag und der letzten Gehaltsabrechnung können Sie sich rasch und unkompliziert informieren. Strafregisterauszug: Sehr behutsame Vermieter fordern von ihren Mandanten die Vorlage eines Strafregisterauszugs (ehemals Strafregisterauszug), um festzustellen, ob der Mieter in den letzten Jahren strafbare Handlungen verübt hat.

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über die Verurteilung einer im Führungszeugnis erfassten oder nicht verurteilten Persönlichkeit. Informationen zur Solvenz/Bonität: Immer mehr Vermieter wollen mehr über das Zahlungsverhalten und die Solvenz ihrer Mieter wissen. Kreditschutzverbände und Kreditinformationsunternehmen wie der DSGVO 1870 oder der Alpine Creditorenverband prüfen die Solvenz von Menschen oder Betrieben.

Über Inkassostellen versandte Mahnschreiben, aber auch Aktionen wegen Nichtzahlung, werden an zivilrechtlich berechtigte Kundinnen und Kunden weitergeleitet. Die Vermieter fordern zunehmend eine Selbstanzeige. Dies bedeutet, dass sich der zukünftige Mieter an ein mit Bonitätsinformationen befassendes Institut wendet und sich über sich selbst informiert. Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz müssen Kreditinformationsunternehmen personenbezogene Angaben vernichten, wenn sie nicht mehr auf dem neuesten Stand sind.

Bei Mietern, die sich nicht ganz sicher sind, ob über sie gespeicherte Informationen vorliegen, ist es ratsam, sich von Anfang an zu informieren. Gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes haben alle Personen das Recht, Auskunft über die über sie zu erheben. Inwiefern ist die Informationspflicht des Bürgers nach dem Mietrecht reguliert? Der Vermieter kann Unterlagen verlangen, aber der Mieter ist nur zur Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses verpflichte.

Der Betroffene kann die Weitergabe von weiteren personenbezogenen Informationen ablehnen. Dies hat jedoch den Vorteil für den Mieter, dass sich andererseits die Chance auf eine gemietete Wohnung verringern kann. Bei vielen Vermietern ist die Selbstanzeige ein wichtiges Kriterium. Der Vermieter kann, solange kein Pachtvertrag besteht, die Mieterauswahl nach persönlichen Gesichtspunkten vornehmen und muss niemandem Berechnungen anstellen.

In den Mietinformationen können welche Fragestellungen geklärt werden? Prinzipiell können Vermieter oder Hausverwalter alle Angaben zur Solvenz eines Mandanten für ihre eigenen Bedürfnisse nutzen - egal ob sie selbst abgeholt oder von Fremdfirmen gekauft wurden. Auf der anderen Seite müssen sich die Mieter keine Gedanken über ihre persönliche Situation machen, obwohl hier einige Fragestellungen in grauen Bereichen auftauchen.

So kann der Vermieter beispielsweise nach der Einkommenssituation, dem Zivilstand, dem Haustier oder auch nach einer Pfändung des Einkommens nachfragen. Allerdings sind Anfragen über die alte Vermieterbeziehung und -planung, die Mitgliedschaft in einer Glaubensgemeinschaft, Hobbys, Erkrankungen, frühere Verurteilungen etc. inakzeptabel. Jeder, der bei unerlaubten Anfragen falsche Informationen gibt, hat keine Folgen zu befürchten; es gibt keine Informationspflicht.

Interessenten können sich weigern, solche Anfragen zu stellen oder sich selbst zu informieren, was jedoch die Chance auf einen abgeschlossenen Vertrag verringert. Könnte ein Grundstücksmakler die Einreichung der Selbstanzeige eines Mieters anordnen? Es ist nicht normal, dass der Vermittler bei der ersten Inspektion eine Mandantenselbstauskunft von den Interessenten verlangt. Dies ist nur ein erster Ansatz und der Mieter hat noch keinen festen Mietanliegen.

Die Informationen können erst angefordert werden, wenn der Vertragsschluss unmittelbar bevorsteht. Jeder, der eine Mandantenselbstauskunft einreichen möchte, sollte ein einheitliches Formblatt zuweisen. So hat der Vermieter die Gewissheit, nur zulässige, richtige Anfragen zu stellen und der Mieter macht durch das richtige Ausfüllen des Formulars einen ersten positiven Eindruck. Der Vermieter hat die Möglichkeit, das Haus zu verlassen. Es handelt sich jedoch nicht um offizielle Unterlagen, d.h. falsche Daten haben keine Rechtsfolgen für den Mieter, auch wenn er die Korrektheit mit seiner Signatur überprüft hat.

Wenn der Leasingnehmer diese verheimlicht hat, kann der Leasinggeber wegen betrügerischer Falschdarstellung verklagen und den Leasingvertrag ohne Einhaltung einer Frist beenden. Die Information des Österreichischen Kreditschutzverbandes (KSV) ist für viele Vermieter daher eine elementare Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages. Kann der Vermieter danach eine Selbstanzeige anfordern? Die Vermieterin kann sich über das Reineinkommen, den Zivilstand usw. informieren, aber der Mieter ist nicht dazu gezwungen, diese zu beantworten.

Verweigert der Mieter die Auskunft, ist dies kein triftiger Kündigungsgrund. Jeder, der sich über die Solvenz oder die Lebensbedingungen seines Mandanten erkundigen möchte, muss dies vor Vertragsabschluss tun. Es ist ratsam, das Formblatt rechtzeitig anzufordern, um nicht zu viel Aufwand zu betreiben, wenn der Betroffene es abgelehnt hat, aber es ist eine Voraussetzung für die Vermietung.

Generell ist es ratsam, zum Zeitpunkt der Werbung darauf aufmerksam zu machen, dass der Auftraggeber Informationen zur Verfügung stellen muss, damit interessierte Personen, die sich dagegen wehren, von vornherein ausgenommen werden können.

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