Sparkassendarlehen
SparbuchkreditSparkassenkredite widerrufbar! Jetzt den Rücktritt Ihres hochverzinslichen Baukredits aussprechen!
Rücktritt von Verbraucherkreditverträgen aufgrund mangelnder Informationen der Aufsichtsbehörden, die durch einen Hinweis im beigefügten genormten Europablatt gerettet wurden. Gemäß den "Widerrufsinformationen" (vom 11. 6. 2010) musste der BGH darüber befinden, ob die fehlende Benennung der zuständigen Aufsicht für den Kreditgeber den Beginn der Zweiwochenfrist bestimmt oder nicht. Grundlage des Falles war ein Musterformular der Sparkasse (DSV 92.643.000, Stand Juli 2010): "Der Kreditnehmer kann seine vertragliche Erklärung in Schriftform (z.B. Schreiben, Telefax, E-Mail) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von GrÃ?nden widerrufen. Dabei handelt es sich um ein Formular.
Der Fristbeginn erfolgt nach Vertragsschluss, jedoch erst nach Erhalt aller nach 492 Abs. 2 BGB erforderlichen Informationen (z.B. Angabe des Jahreszinssatzes, Einzelheiten des bei Vertragsbeendigung zu beachtenden Verfahrens, Angabe der für die Verbundbank verantwortlichen Aufsichtsbehörde). Die für die Verbundbank zuständige Überwachungsbehörde ist keine Meldepflicht nach § 492 Abs. 2 BGB.
Es wird angestrebt, den Vertrag ohne Entrichtung einer Frührückzahlungsgebühr sofort zu kündigen und eine Nutzungsgebühr von 2,5% über dem Basissatz der EZB auf die erbrachte Kapitaldienstleistung zu verlangen.
Das Sparkassendarlehen wurde mit Erfolg zurückgezogen.
Wieder einmal hat ein OLG in einem Kreditvertrag entschieden, dass die widerrufliche Belehrung einer Bank nicht rechtskonform ist und entschieden, dass der Kreditnehmer die Option hat, das Darlehen auf unbefristete Zeit zu widerrufen. Mit Beschluss vom 23.09.2013 (19 U 1208/13) hat das OLG München den Wortlaut "frühestens nach Erhalt", aber auch die bisher kontroversen ergänzenden Verweise auf die "Fußnoten" mit Bezug auf eine zweifelhafte Prüfpflicht im Einzelfall aus Sicht des Verbrauchers sowie die Hinweise auf die damit zusammenhängenden Geschäfte als schlichtweg unzutreffend erachtet.
Für den Konsumenten wurde das Ergebnis durch das Büro eines Münchner Mitglieds des "Anlegerschutzanwälte e.V.", der Anwälte Lachmair und Meier. RA Tobias Pielsticker, Gesellschafter dieser Sozietät, ist fester Geschäftspartner der Wuppertaler Sozietät Vogelskamp. Längst ist die Rechtsanwaltskanzlei Vogelskamp der Meinung, dass die von den Krankenkassen zuweilen landesweit genutzten Anweisungen nicht den rechtlichen Anforderungen nachkommen.
In seinem Beschluss konnte das Oberlandesgericht München in vollem Umfang auf die rechtskräftige Verfügung des Oberlandesgerichts Köln zu dem hier bereits genannten Problemfeld verweisen. In allen Rechtssachen wurden die Berufungen gegen die Verfügung des Oberlandesgerichts Köln an den BGH zurückgezogen, so dass diese Entscheidungen endgültig sind. Gegen das vorgenannte und stets konsumentenfreundliche Urteilen hat das Oberlandesgericht München keine Berufung eingelegt.
Eine allmähliche Konsolidierung der Rechtswissenschaft, die die Lehren der Sparbanken und kommunalen Sparbetriebe für den Zeitabschnitt von 2004 bis mindestens 2008 für widerruflich hält, findet statt. Weil nach der ständigen Gesetzgebung des Bundesgerichtshofs ein Darlehensnehmer Anspruch auf die unbefristete Widerrufsmöglichkeit hat, sollten die Konsumenten ihre Darlehensverträge bei Bedarf nachsehen. Herr Vogelskamp steht als Vorstandsmitglied von "Anlegerschutzanwälte e.V." zur Verfügung, um im Bedarfsfall Kreditvereinbarungen zu durchleuchten.