Auto Zinsen

Interesse am Auto

Auch ein sehr realistischer Hinweis auf die Zinssätze, so dass man im Bild recht genau ist. Dadurch wird nicht nur die Restschuld, sondern auch die Höhe der zu zahlenden Zinsen reduziert. Im Falle von Gebrauchtwagen haben die Automobilbanken ihre Zinsen sogar um zehn Prozent erhöht.

VW-Skandal: Österreicher erhält PKW-Preis plus Zinsen

Kanzlei: Für Automobilkäufer bisher beste Beurteilung. Der Kläger erhält 29.000 EUR, ihr Dieselgolf kostet nur 26.500 EUR. In der Affäre um gemanipulierte Diesel-Fahrzeuge von VW gibt es ein erneutes Gerichtsurteil gegen einen Autohaus - laut Klägeranwalt das "bisher günstigste für den Autokäufer". Die Handelskammer Wien (HG) hat einer Dame, die einen täglich lizenzierten Golfer für 26.500 EUR im Jahr 2012 erworben hatte, rund 29.000 EUR (mit Zinsen) verliehen.

So wollte sie ihr zertrümmertes Auto und ihr Geldbetrag zurückgeben. Die Klägerin verklagte 24.306 EUR plus vier Prozentpunkte Zinsen, eine Nutzungsgebühr von 2.194 EUR war bereits von ihren gesetzlichen Vertretern von der Poduschka-Kanzlei in Linz in Abzug gebracht worden. Der Kaufpreis des Händlers, d.h. derjenige, zu dem ein Autohaus das Auto heute kauft, lag im Monat Oktober 2016 bei 11.713 EUR, entschied das Handelsgericht jetzt Ende May 2018 und liess die Fahrerbeschwerde durch.

Entscheidend ist: Wäre dem Kläger bekannt gewesen, dass das von der Beklagten erworbene Auto mit einer zur Beeinflussung der Abgaskonditionen auf dem Prüftisch entwickelten Ausstattungssoftware ausgestattet worden wäre, hätte er den Verkaufsvertrag nicht unterfertigt. "Auch " hätte es das Auto nicht erworben, wenn es geahnt hätte, dass die angegebenen Emissionswerte durch den Einflus der auf die Stickoxidemissionen einwirkenden Programme auf dem Prüfstand erreicht worden wären", lautet das EuG.

Er fügte hinzu: "Durch diese Beeinflussung hat die Klage ihr Vertauen in die Volkswagen AG aufgegeben. "Kein Käufer eines Neuwagens ist an einem Auto interessiert, "das mit einer softwaregestützten Abgasmanipulation ausgerüstet ist und daher dazu verpflichtet sein wird, sein Auto mit ungewissen Konsequenzen technisch überarbeiten zu laßen, andernfalls gibt es die Möglickeit, die Registrierung zu entziehen", so die Begründung. Hierfür wird es notwendig sein.

Ein Software-Update, das der Kläger nicht durchgeführt hat, sieht das Landgericht wenig: "Aufgrund der mit der Umrüstung möglicherweise einhergehenden Beeinträchtigungen wird der Kläger auch nach Umsetzung der von Volkswagen gebotenen technologischen Vorkehrungen nicht in die zum Vertragsabschluss eingenommene Position gebracht werden. "VW-Fahrer mit von der Abgasaffäre betroffener Rechtschutzversicherung werden nun von der Poduschka Anwaltsgesellschaft aufgefordert, nach dem HG-Urteil ihren Rechtsanwalt zu konsultieren.

"Da das Auto nach wie vor verkehrs- und betriebsicher ist und die Registrierung in keiner Hinsicht bedroht ist, gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Stornierung des Kaufvertrags und die Erheblichkeit eines Fehlers kann nicht angenommen werden", so der Österreichische VW-Generalimporteur in einer Presseerklärung.

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